Internationale Fachkräfte · Gastronomie & Hotellerie

    Rot-Weiß-Rot-Karte für Gastronomie und Hotellerie

    Eine gute Bewerbung aus einem Nicht-EU-Land – aber der Papierkrieg schreckt Sie ab? TourismLink organisiert das Verfahren für Ihren Betrieb: von der Prüfung, welche Bewilligung in Frage kommt, bis zum ersten Arbeitstag.

    Unverbindlich anfragen – wir melden uns schnellstmöglich

    Köche bei der Arbeit in einer Restaurantküche

    Grundlagen

    Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?

    Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie erlaubt, sich befristet in Österreich niederzulassen und bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten.

    Für Betriebe heißt das: Wer eine passende Fachkraft aus einem Nicht-EU-Land gefunden hat, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Bewilligung. Das AMS prüft die Voraussetzungen, die Aufenthaltsbehörde erteilt die Karte.

    Wer eine Zeit lang mit der Karte qualifiziert in Österreich gearbeitet hat, kann später die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Sie öffnet den gesamten Arbeitsmarkt – ohne Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber.

    Auf einen Blick

    Für wen?
    Fachkräfte aus Drittstaaten – also aus Ländern außerhalb von EU, EWR und Schweiz.
    Was erlaubt sie?
    Befristeten Aufenthalt und Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber in Österreich.
    Wer entscheidet?
    Das AMS prüft die Voraussetzungen, die Aufenthaltsbehörde erteilt die Karte.
    Nicht nötig für
    Bürgerinnen und Bürger aus EU, EWR und Schweiz – sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Drei Wege

    Welche Bewilligung passt zu Ihrer Stelle?

    In Gastronomie und Hotellerie kommen vor allem drei Wege in Frage. Welcher passt, hängt von Beruf, Ausbildung, Erfahrung und Art der Stelle ab – das klären wir im Erstcheck.

    Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen

    • Der Beruf steht auf der Mangelberufsliste – bundesweit oder im jeweiligen Bundesland.
    • Abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Beruf.
    • Konkretes Jobangebot, bezahlt mindestens nach Kollektivvertrag.
    • Mindestpunktzahl im Punktesystem.

    Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte

    • Für Berufe, die nicht auf der Mangelberufsliste stehen.
    • Ein gesetzlich festgelegtes Mindestgehalt.
    • Arbeitsmarktprüfung: Das AMS prüft, ob die Stelle mit einer bereits verfügbaren Arbeitskraft besetzt werden kann.
    • Mindestpunktzahl im Punktesystem.

    Saisonbewilligung im Tourismus

    • Für befristete Stellen während der Saison.
    • Beschäftigungsbewilligung im Rahmen jährlich festgelegter Kontingente.
    • Beantragt wird sie vom Betrieb beim AMS.
    • Keine Rot-Weiß-Rot-Karte, sondern eine befristete Bewilligung.

    Gut zu wissen: Ob eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung anerkannt wird, entscheidet die Behörde. Genau deshalb prüfen wir die Unterlagen vorab.

    Punktesystem

    Das Punktesystem kurz erklärt

    Für die Rot-Weiß-Rot-Karte werden Punkte vergeben. Für Fachkräfte in Mangelberufen sind derzeit mindestens 55 Punkte nötig. Wir rechnen die Punkte vorab durch – verbindlich ist die Bewertung durch das AMS.

    • Ausbildung

      Eine abgeschlossene Berufsausbildung bringt die meisten Punkte.

    • Berufserfahrung

      Punkte pro Jahr Berufserfahrung im Beruf – Erfahrung in Österreich zählt dabei stärker.

    • Sprachkenntnisse

      Deutsch- oder Englischkenntnisse, nachgewiesen mit einem Zertifikat, das grundsätzlich nicht älter als fünf Jahre ist.

    • Alter

      Jüngere Bewerberinnen und Bewerber erhalten mehr Punkte.

    In fünf Schritten

    So läuft das Verfahren mit TourismLink

    Sie konzentrieren sich auf Ihren Betrieb – wir behalten Unterlagen, Fristen und den Kontakt mit den Behörden im Blick. Wie lange das Verfahren dauert, hängt vom Einzelfall und den Behörden ab.

    1. Erstcheck

      Wir prüfen gemeinsam, welche Bewilligung in Frage kommt – Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen, für sonstige Schlüsselkräfte oder Saisonbewilligung – und rechnen die Punkte vorab durch.

    2. Unterlagen sammeln

      Zeugnisse, Nachweise über Berufserfahrung, Sprachnachweise und Übersetzungen: Wir sagen genau, was gebraucht wird, und behalten den Überblick. Bewerberinnen und Bewerber laden alles in ihrem TourismLink-Konto hoch.

    3. Punkte & Antrag

      Wir bereiten die Punkteberechnung und den Antrag bei der zuständigen Behörde vor und stimmen die Arbeitgebererklärung mit Ihnen ab.

    4. AMS & Behörde

      Wir begleiten die Prüfung durch das AMS und die Kommunikation mit der Niederlassungsbehörde bzw. der Vertretungsbehörde im Ausland. Sie erhalten laufend Statusupdates.

    5. Ankunft & Start

      Nach der positiven Entscheidung unterstützen wir bei Anmeldung, Unterkunft und erstem Arbeitstag, damit die Fachkraft wirklich in Ihrem Betrieb ankommt.

    Unterlagen

    Welche Unterlagen werden gebraucht?

    Diese Unterlagen werden bei Fachkräften aus Drittstaaten erfahrungsgemäß gebraucht. Welche im Einzelfall nötig sind, hängt von der Bewilligung ab – Sie bekommen von uns eine klare Liste.

    Persönliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass
    • Passfoto 45 × 35 mm
    • Nachweis Krankenversicherung (falls vorhanden)
    • Bisheriger Aufenthaltstitel oder Visum für Österreich (falls vorhanden)

    Ausbildung und Qualifikation

    • Abschlusszeugnis oder Diplom der Berufsausbildung
    • Nachweis über Dauer und Inhalte der Ausbildung
    • Weitere Ausbildungszeugnisse (falls vorhanden)
    • Abschlussurkunde Studium und Nachweis zum Status der Hochschule (falls vorhanden)

    Berufserfahrung

    • Dienstzeugnisse
    • Arbeitsbestätigungen

    Damit die Unterlagen zählen, sollten sie möglichst genau ausweisen: Arbeitgeber · Beschäftigungszeitraum · Wochenstunden · ausgeübte Tätigkeit · konkrete Aufgaben.

    Deutsch- und Englischkenntnisse

    • Sprachzertifikat

    Weitere Unterlagen

    • Strafregisterauszug
    • Geburtsurkunde

    Übersetzt und beglaubigt heißt: Übersetzung von einer beeideten Übersetzerin oder einem beeideten Übersetzer, dazu je nach Land eine Apostille oder eine Beglaubigung durch die Botschaft.

    Klare Rollen

    Was wir übernehmen – und was die Behörden entscheiden

    Das übernimmt TourismLink

    • Erstcheck und Punkte-Vorabberechnung
    • Klare Unterlagenliste und Überblick über alle Dokumente
    • Vorbereitung des Antrags und Abstimmung der Arbeitgebererklärung
    • Begleitung der AMS-Prüfung und der Behördenkommunikation
    • Eine feste Ansprechperson und laufende Statusupdates
    • Unterstützung bei Anmeldung, Unterkunft und erstem Arbeitstag

    Das entscheiden AMS und Behörden

    • Ob die Voraussetzungen erfüllt sind
    • Ob eine ausländische Ausbildung anerkannt wird
    • Ob die Rot-Weiß-Rot-Karte bzw. Bewilligung erteilt wird
    • Wie lange das Verfahren dauert

    Wir organisieren und begleiten das Verfahren, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung.

    Für beide Seiten

    Unterstützung für Betriebe und Fachkräfte

    Für Betriebe

    Sie bekommen eine feste Ansprechperson, eine klare Unterlagenliste und laufende Statusupdates – von der ersten Prüfung bis zum ersten Arbeitstag.

    Sie haben bereits ein TourismLink-Konto und eine konkrete Person im Blick? Dann können Sie die Anfrage auch direkt in Ihrem Dashboard stellen.

    Für Bewerberinnen und Bewerber

    Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten in der österreichischen Gastronomie oder Hotellerie arbeiten? Wir begleiten Sie durch Unterlagen, Übersetzungen und Termine – und suchen parallel einen österreichischen Betrieb, der Sie anstellen möchte.

    Die Registrierung ist kostenlos. Ihre Unterlagen laden Sie direkt in Ihrem Konto hoch.

    Erstcheck anfragen

    Unterstützung bei der Rot-Weiß-Rot-Karte anfragen

    Beschreiben Sie kurz, welche Fachkraft Sie suchen oder schon gefunden haben. Wir melden uns schnellstmöglich und klären im Erstcheck, welcher Weg in Frage kommt.

    Lieber per E-Mail?

    info@tourismlink.at
    Haben Sie bereits eine konkrete Fachkraft im Blick? (optional)

    Unverbindlich. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage (Datenschutz).

    FAQ

    Häufige Fragen zur Rot-Weiß-Rot-Karte

    Wer braucht eine Rot-Weiß-Rot-Karte?

    Fachkräfte aus Drittstaaten – also aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz –, die in Österreich arbeiten möchten und noch keinen Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Bürgerinnen und Bürger aus EU, EWR und Schweiz brauchen keine Bewilligung.

    Sind Köche und Kellner Mangelberufe?

    Die Mangelberufsliste wird jedes Jahr per Verordnung neu festgelegt – bundesweit und zusätzlich für einzelne Bundesländer. Ob ein Gastronomieberuf aktuell bundesweit oder nur regional als Mangelberuf gilt, prüfen wir im Erstcheck anhand der gültigen Liste.

    Wie funktioniert das Punktesystem?

    Punkte gibt es für Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter. Für Fachkräfte in Mangelberufen sind derzeit mindestens 55 Punkte nötig. Wir rechnen die Punkte vorab durch – verbindlich ist die Bewertung durch das AMS.

    Wer stellt den Antrag?

    Die Fachkraft kann den Antrag bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland stellen; in vielen Fällen kann ihn auch der künftige Arbeitgeber in Österreich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde einbringen. Wir bereiten den Antrag vor und stimmen die Arbeitgebererklärung mit Ihnen ab.

    Wie lange dauert das Verfahren?

    Das hängt vom Einzelfall, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von den Behörden ab. Eine verbindliche Dauer kann niemand zusagen – wir halten Sie aber laufend auf dem Laufenden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Typischerweise Reisepass, Passfoto, Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung, Sprachzertifikat, Strafregisterauszug und Geburtsurkunde – ausländische Dokumente meist übersetzt und beglaubigt. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, hängt von der Bewilligung ab. Sie bekommen von uns eine klare Liste.

    Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte plus?

    Wer eine Zeit lang mit der Rot-Weiß-Rot-Karte qualifiziert in Österreich gearbeitet hat, kann die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Sie gibt unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt – die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber fällt dann weg.

    Entscheidet TourismLink über die Bewilligung?

    Nein. Die Entscheidung liegt beim AMS und bei den zuständigen Behörden. Wir organisieren und begleiten das Verfahren, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung.

    Hinweis: Wir organisieren und begleiten das Verfahren. Die Entscheidung über Bewilligung und Aufenthaltstitel liegt bei AMS und den zuständigen Behörden. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Offizielle Informationen: migration.gv.at.

    Kurzfristig Personal gesucht?

    Für Engpässe in Küche und Service stellen wir Köche, Küchenhilfen und Kellner auf Zeit zur Verfügung – ein eigenes Angebot, unabhängig von der Rot-Weiß-Rot-Karte.

    Zu SOS-Personal

    Fachkraft aus einem Drittstaat im Blick?

    Wir prüfen, welcher Weg in Frage kommt, und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.